Zu einer Revision einer bereits durchgeführten Wurzelbehandlung kommt es, wenn nicht alle Kanäle optimal gereinigt oder bearbeitet wurden und dadurch neue Entzündungen entstehen. Bei der Revision wird die Wurzelfüllung entfernt, nochmals ausgearbeitet und die Wurzelkanäle erneut gereinigt und wieder mit einer entsprechenden Wurzelfüllung verschlossen.
Grundsätzlich kommt es bei einer bereits durchgeführten Wurzelfüllung/Wurzelbehandlung nur selten zu einer Revision. Hierzu kommt es erst, wenn der Zahn auch nach Wochen oder Monaten der ersten Wurzelbehandlung sich noch mit immer wiederkehrenden dumpfen und teils auch sehr starken Schmerzen äußert. Dies kann ein Anzeichen sein, dass sich in den schwer zugänglichen Wurzelspitzen noch entzündetes Gewebe befindet. Dies kann passieren, wenn z.B. die Wurzelkanäle nicht vollständig und optimal gereinigt wurden und die Wurzelfüllung nicht den gesamten Wurzelkanal ausfüllt. Die häufigsten Ursachen einer Revision bei Wurzelbehandlungen sind: 1. Es wurden bei der Wurzelbehandlung Wurzelkanäle übersehen. 2. Die Wurzelkanäle wurden nicht auf ausreichender Länge oder Breite bearbeitet. 3. Aufgrund einer komplexen Kanalanatomie war die Reinigungswirkung zu gering.
Kommt es zu einer Revision einer Wurzelbehandlung, so geschieht die Revision in der Regel in mehreren Behandlungsterminen von etwa 1,5 Stunden. Wie viele Behandlungstermine und Zeit je Fall benötigt wird, kann jedoch pauschal nicht gesagt werden. Die durchzuführende Wurzelkanalrevision hängt stark vom Zustand des Zahns und der vorhandenen Wurzelfüllung ab. Bei der Wurzelkanalrevision selbst entfernt der Zahnarzt zunächst die vorhandene Wurzelfüllung und bearbeitet die Wurzelkanäle mit sehr feinen Instrumenten erneut und desinfiziert diese anschließend sorgfältig und optimal. Im Anschluss wird ein neues Wurzelfüllmaterial eingesetzt und alles wieder verschlossen.
Das größte Ziel bei einer Wurzelbehandlung oder Revision ist, den natürlichen Zahn zu erhalten, damit dieser nicht extrahiert (Entfernung des Zahns) werden muss. Die Revision an sich verfolgt jedoch noch weitere Ziele, wie z.B. die Entfernung von Fremdmaterial, die Erkennung und Beseitigung der Ursache für eine Revision sowie die Beseitigung aller Keime aus dem Kanalsystem. Ziel der Revision ist eine dauerhafte Wurzelfüllung mit vollständiger Versiegelung des gesamten Kanalsystems durchzuführen sowie eine Ausheilung einer bestehenden Entzündung des Knochens oder Gewebes zu erzielen.
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In den meisten Fällen wird die Wurzelkanalrevision von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle, bei denen die Revision nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist. Unsere Bayerwaldzahn-Zahnärzte kennen die bestimmten Voraussetzungen und klären Sie bereits vor der durchzuführenden Behandlung über etwaige Privatkosten auf.
Nein, denn auch eine Revision wird unter einer örtlichen Betäubung durchgeführt. Jedoch kann der Zahn nach der Behandlung für kurze Zeit etwas empfindlich reagieren.
Ja. Wurden bei der ersten Wurzelbehandlung nicht alle Kanäle erreicht oder sind noch Keime im Wurzelkanal, so kann dies zu einer erneuten Entzündung führen. Diese wird durch Druckempfindlichkeit und teils starken Schmerzen bemerkbar. Kommt es nach diesen Anzeichen zu keiner Revision, kann sich die Entzündung weiter ausbreiten und sogar verschlimmern.
Mit einem breiten Leistungsspektrum bietet Ihnen die Bayerwaldzahn eine professionelle zahnmedizinische Versorgung in allen Bereichen. Ihre gesuchte Behandlung steht nicht dabei? Sprechen Sie uns an.
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