Die chirurgische Parodontitis-Behandlung kommt zum Einsatz, wenn der Patient eine schwere Parodontitis hat, die mit einer geschlossenen Behandlung und verbesserter Zahnpflege keinen ausreichenden Erfolg gebracht hat.
Nach dem eine Parodontitis beim Patienten festgestellt wurde, werden die entsprechenden Behandlungsmaßnahmen (Therapiemaßnahmen) getroffen. Zeigt die geschlossene Behandlung keinen ausreichenden oder zufriedenstellenden Erfolg, rückt die chirurgische Parodontitis-Behandlung in den Fokus. Neben einer schweren Parodontitis, die beim Patienten mit einem Index (PSI = Parodontal Screening Index) festgestellt wird, muss auch der Erfolg der geschlossenen Behandlung sowie der verbesserten häuslichen Mundhygiene ausbleiben. Erst dann ist eine chirurgische Parodontitis-Behandlung unter einer örtlichen Betäubung möglich bzw. sollte dann erst durchgeführt werden.
Bei der geschlossenen Parodontitis-Behandlung werden die Bakterien und Beläge auf dem Zahn sowie am Zahnfleischrand und in den Zahnfleischtaschen ohne Einsicht entfernt. Bei der offenen Parodontitis-Behandlung (auch Lappen-OP oder offene Kürettage genannt) wird das Zahnfleisch an den entzündeten Stellen von den Zähnen abgelöst und zurückgeklappt, um somit die Beläge und Bakterien unter Einsicht zu entfernen. Die offene Behandlung findet stets unter einer örtlichen Betäubung statt.
Bei einer offenen Behandlung wird das Zahnfleisch an den entzündeten Stellen von den Zähnen abgelöst und zurückgeklappt. Dadurch wird die Zahnwurzel erreichbar und einsehbar, so dass sie gründlich gereinigt werden kann. Anschließend wird das Zahnfleisch so vernäht, dass es wieder eng am Zahn anliegt. Für den Eingriff ist eine örtliche Betäubung nötig. In der Regel dauert es ungefähr eine Woche, bis die Wunde verheilt ist und die Fäden gezogen werden können. Das Zahnfleisch kann nach der Operation dauerhaft etwas zurückgehen, sodass die Zähne optisch etwas „länger“ wirken. Dieser Eindruck entsteht zum Teil deshalb, weil die Entzündung und damit die Schwellung des Zahnfleischs abklingen.
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Ja, die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, dies jedoch erst ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 6,0 Millimetern oder mehr, sofern zuvor eine geschlossene Behandlung ohne ausreichenden Erfolg abgeschlossen wurde. Bei beiden Fällen muss jedoch zuerst ein schriftlicher Antrag seitens des Zahnarztes bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Neben der regelmäßigen Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt sowie die damit verbundene Prophylaxe, sollten Parodontitis-Patienten besonders bei der häuslichen Mundhygiene sorgfältig sein. Den allgemein gilt: Die richtige Zahnpflege hilft, den Zahnbelag in Schach zu halten.
Besonders kalte, heiße und süße Speisen verstärken die Schmerzen, da sie die offenliegenden Zahnhälse reizen. Des Weiteren sollen aufgrund der Lockerung der Zähne durch die Parodontitis keine harten, zähen oder klebrigen Lebensmittel mehr gegessen werden.
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